Person unterschreibt Dokumente zur Beantragung von Fördermitteln für Sanierungs- und Energieprojekte

Baubegleitung/Fachplanung und Beantragung von Fördermitteln bei KFW & BAFA

Wir begleiten Sie sicher durch Ihr Bauvorhaben und den Förderdschungel – von der ersten Planung bis zur Auszahlung Ihrer Förderung und darüber hinaus!

Aktueller Hinweis zur Antragstellung

Die BEG-Förderung wird derzeit kurzfristig angepasst. Aus diesem Grund befinden sich die Antragsverfahren bei KfW und BAFA aktuell in einer technischen und fachlichen Umstellungsphase.

Für neue Förderfälle können derzeit keine neuen technischen Antragsgrundlagen erstellt werden:

  • bei der KfW keine neue Bestätigung zum Antrag, BzA,
  • beim BAFA keine neue Technische Projektbeschreibung, TPB.

Ohne diese Unterlagen ist eine reguläre neue Antragstellung aktuell nicht möglich. Die Antragstellung soll nach derzeitigem Stand ab dem 21.07.2026 wieder zu den dann geltenden neuen Förderbedingungen möglich sein.

Wichtig: Bereits vorhandene BzA oder TPB können unter bestimmten Voraussetzungen noch innerhalb der Übergangsfrist verwendet werden. Bereits bewilligte Förderanträge sind nach aktuellem Stand nicht betroffen.

Wir prüfen derzeit alle laufenden und neuen Fälle tagesaktuell. Sobald die finalen Details der neuen Förderbedingungen eindeutig vorliegen, passen wir unsere Abläufe, Textbausteine und Zuschussberechnungen entsprechend an.

Sie haben bereits ein Angebot oder eine konkrete Maßnahme geplant?
Dann senden Sie uns bitte die Unterlagen per E-Mail zu. Wir prüfen, ob und wie eine Antragstellung nach der Umstellung sinnvoll vorbereitet werden kann.

HINWEIS: VOR MAßNAHMENBEGINN IMMER AUF DIE E-MAIL-BESTÄTIGUNG DER ANTRAGSSTELLUNG WARTEN – ERST DANN GILT DER ANTRAG ALS EINGEREICHT.

Vor Umsetzung

  • Prüfung der finalen Angebote auf Förderfähigkeit
  • Hinweise zu der aktuellen richtlinienkonformen Vorgehensweise bspw. bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt.
  • Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen bei der BAFA einreichen / Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen und bei der KfW einreichen
  • BAFA-Antragstellung und Einreichung der Vollmacht 
  • Beratung und Unterstützung von weiteren Planungsbeteiligten (Planungsleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden mit 50% gefördert – auch unsere Leistung) 
  • Bei Bedarf: Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 (VDZ-Check: Bedarfsermittlung, ggf. Empfehlungen zu lüftungstechnischen Maßnahmen), Vorschläge zur Wärmebrückenminimierung, Vorschläge zum Luftdichtheitskonzept

Während und nach Umsetzung

  • Prüfung und Archivierung Ihrer Fotodokumentation
  • Rechnungsprüfung
  • Bereitstellung und Prüfung von Fachunternehmererklärungen
  • Prüfung der Materialien auf Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen der KfW & BAFA sowie den Planungswerten
  • Feststellung der förderfähigen Maßnahmen nach Abschluss des Vorhabens
  • Technischen Projektnachweis (TPN) bzw. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen und bei den Förderinstituten einreichen

Förderung

Gebäudehülle: Mit dem iSFP bis zu 10 zusätzliche Prozentpunkte nutzen

Für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Basisförderung 15 %.

Ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan erhöht den jährlich nutzbaren Kostenrahmen:

Ohne iSFP:
30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Mit iSFP:
60.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 30.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 15.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Wichtig: Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für den Teil der förderfähigen Kosten, der den regulären Kostenhöchstbetrag ohne iSFP übersteigt. Bei Mehrfamilienhäusern wird dieser reguläre Höchstbetrag anhand der vorhandenen Wohneinheiten zusammengerechnet.

Für besonders energieineffiziente Gebäude kann bei geeigneten Dämmmaßnahmen zusätzlich ein WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP ist.

Damit sind bei geeigneten WPB-Dämmmaßnahmen auf dem durch den iSFP zusätzlich erschlossenen Kostenanteil bis zu 25 % Förderung möglich:

15 % Basisförderung + 5 % iSFP-Bonus + 5 % WPB-Bonus

Der iSFP schafft somit nicht nur einen langfristigen Sanierungsplan, sondern kann auch einen deutlich höheren förderfähigen Kostenrahmen und bis zu 10 zusätzliche Prozentpunkte Förderung ermöglichen.

 

Heizung: Bis zu 80 % Förderung

Die aktuelle BEG-Heizungsförderung unterstützt den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit 30 % Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Boni erhalten. Insgesamt sind bis zu 80 % Förderung der förderfähigen Kosten möglich.

Bei einem Einfamilienhaus beziehungsweise für die erste Wohneinheit werden derzeit Kosten von bis zu 28.000 € berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern gelten folgende Höchstgrenzen:

28.000 € für die erste Wohneinheit
jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit

Die konkrete Förderhöhe hängt unter anderem von der Eigentums- und Nutzungssituation, dem Einkommen, der vorhandenen Heizung und der gewählten neuen Heizungsanlage ab.

Die KfW nennt seit dem 21. Juli 2026 eine Grundförderung von 30 %, einen maximalen Gesamtfördersatz von 80 % und 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.

 

Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Förderung

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird mit 50 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.

Die förderfähigen Ausgaben sind begrenzt auf:

5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern

2.000 € je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten, insgesamt maximal 20.000 €

Die Fachplanung und Baubegleitung kann zusätzlich zur Förderung der eigentlichen Sanierungsmaßnahme beantragt werden. 

Beratung zu energieeffizientem Hausbau und Sanierung durch zertifizierte Energieberater

Preise

BAFA-Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Lüftung): Ihr Eigenanteil: 500€ pro Einzelmaßnahme (Restbetrag wird gefördert)

KfW (Heizung): Ihr Eigenanteil: 70-350€ pro Einzelmaßnahme (Restbetrag wird gefördert, abhängig vom Fördersatz der Maßnahme)
„Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an! Kontaktieren Sie uns jederzeit über das Kontaktformular oder per E-Mail.“

Gemeinsam zum Ziel

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Porträt von Marie-Anne Mathew, Büroleitung und Kundenbetreuung

Marie-Anne Mathew

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